Urteil des VG Schlesig v. 03.02.2016, Az.: 2 A 44/14

Rebell @, Donnerstag, 07.04.2016 (vor 3210 Tagen) @ Svend

und ihm auch das ganze Urteil geschickt, aber keine Antwort erhalten.

so ganz verstehe ich die Sache nun nicht, wenn Du Alfred das Urteil gschickt hättest- weshalb nun Alfred das Urteil anfordern musste ??

Kann es sein, dass er eine neue Emailadresse hat und dadurch meine Nachricht nicht erhalten hat?

Dieses trifft angeblich auch nicht zu - so die jüngste Antwort von Alfred!

Ich habe sonst keine Möglichkeit mit ihm in Kontakt zu treten. Vielleicht kanst Du ihm ja mitteilen, dass ich seine Hilfe weiterhin benötige.

Vielleicht liest er auch meinen neuen Eintrag.

das scheint nun doch der Fall zu sein.

Ansonsten sind alle zuvor von mir gemachten Angaben immer noch zutreffend.

Soltest in kurzer Zeit nicht weiterkommen, bin ich sogar bereit dem Anwalt vom Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. Einblick zu geben um eine entsprechende Strategie - eventeulle Klage ???
Mit diesem Anwalt haben schon einige Mitglieder Aufhebung von Steuerbescheiden erreicht.

am 27.04.2016 erwarten wir vor dem VGH München eine ganz entscheidendes Grundsatz- Urteil bezüglich wegen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG.
Viele Kommunen mit degr. Staffelungen sind schon leicht nervös - es geht nämlich um viel Geld in bayerischen Kommunen!

Nur gemeinsam und gegenseitiger Erfahrungsaustausch lässt uns hoffen in Sachen Zweitwohnungssteuer etwas mehr Gerechtigkeit zu erreichen.
Vielleicht beginnt mal ein Umdenken und wir ereichen in so manchen Kommunen eine Abschaffung der Zweitwohnungssteuersatzung wir jüngst geschehen in Göppingen - dazu kommt ein neuer Eintrag demnächst!


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