Berlin - Spezieller Fall - Zweitwohnsitz?

René ⌂ @, Dienstag, 17.05.2016 (vor 3170 Tagen) @ Alfred

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.

Der Witz ist nach wie vor das Meldegesetz. Der Vermieter kennt den Einzugstermin nicht. Von daher mal nett fragen!


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