Berlin - Spezieller Fall - Nebenwohnung?

Alfred @, Dienstag, 17.05.2016 (vor 3169 Tagen) @ René

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.

Der Witz ist nach wie vor das Meldegesetz. Der Vermieter kennt den Einzugstermin nicht. Von daher mal nett fragen!

Der Witz ist eher, dass jemand glaubt, dabei ginge es um die Bestätigung des Einzugstermin durch den Vermieter.


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