Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern?

Gustav @, Dienstag, 12.07.2016 (vor 3084 Tagen) @ Rebell

Allmählich entwickelt sich Deutschland perfekt

BRAVO ! noch viel besser als Erdogan in der Türkei -

tolle Literatur > http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Bad-Doberan/Wirtschaft/Trotz-neuen-Gesetzes...

Vielen Dank an Kommunal- Landes- und Bundespolitiker denn wenn es ernst wird haltet Ihr Euch toll zusammen!!!

Wie das Gericht feststellt, hatte sich der Gemeinderat zwar bereits im Oktober 2010 für eine Ausnahmeregelung für die Ferienhäuser ausgesprochen, der damalige Bürgermeister, Siegmund Paul, habe es aber versäumt, den Antrag an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Warum der Beschluss des Gemeinderats nicht weitergeben wurde, konnte weder das Gericht noch die Baurechtsbehörde klären. Aber: „Das war ein Fehler, definitiv“, sagt Matthias Schedler, Leiter für Kreisentwicklung und Baurecht im Bodenseekreis.


Inzwischen folgende Vorgaben: Die Vermietung des Ferienhauses ist beschränkt auf maximal 4 Personen ( Wohnfläche 140 qm 12 vorh. Bettenplätze) Eine Überschreitung der Personenzahl auf bis zu 6 Personen ist zulässig, sofern es sich bei den zusätzlichen Personen um Kinder oder Jugendliche Familienangehörige handelt und das 18. Lebensjahr nicht überschreiten. Im Jahresdurchschnitt darf allerdings die Zahl 4 nicht überschritten werden.

Das ist doch eine ganz tolle Regelung im Kretschmerland Baden - Württemberg.-Bravo weiter sooooo
BRAVO


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