Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern?
Allmählich entwickelt sich Deutschland perfekt
BRAVO ! noch viel besser als Erdogan in der Türkei -tolle Literatur > http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Bad-Doberan/Wirtschaft/Trotz-neuen-Gesetzes...
Vielen Dank an Kommunal- Landes- und Bundespolitiker denn wenn es ernst wird haltet Ihr Euch toll zusammen!!!
nun haben Richter vom Verwaltungsgericht eine Stoppnummer eingelegt?
Nun hat sich das Verwaltungsgericht damit befasst, ob Zweitwohnungen vom Zweckentfremdungsverbot betroffen sind. Geklagt hatten drei Eigentümer eines zweiten Wohnsitzes in Berlin. Die Urteile könnten auch für Frankfurt interessant sein, wo Wohnungen ebenfalls nur noch für begrenzte Zeit an Touristen vermietet werden dürfen.
http://www.fnp.de/nachrichten/wirtschaft/Zweitwohnungen-fuer-Touristen;art686,2153970
Die Inhaber mit erstem Wohnsitz in Rostock, Italien und Dänemark haben erstritten, dass sie ihre teilweise selbst genutzten Zweitwohnungen an Touristen vermieten dürfen, wenn sie nicht da sind. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
könnte es eventuell zu einer Trendwende ohne Vergasung kommen ??
Wo bleibt denn des Recht auf Niederlassungsfreiheit in der EU?
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Rebell,
12.07.2016
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Gustav,
12.07.2016
- Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern? - Rebell, 10.08.2016
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Gustav,
12.07.2016