Elternteil mit in Mietvertrag, Zweitwohnungssteuer?

Rebell @, Dienstag, 02.08.2016 (vor 3064 Tagen) @ gabi8719

Hallo zusammen,

ich habe die Möglichkeit auf eine Wohnung, aber nur wenn meine Mutter mit in den Mietvertrag aufgenommen wird. Dies ist auch an sich kein Problem.

Wo sollte das ein Problem sein?

Meine Frage ist nur, ob meine Mutter dies als Zweitwognung angeben (siCh also beim Bürgermeister melden muss) und Zweitwohnungssteuer zahlen muss, obwohl sie dort nicht wohnt (Sie hat ja ihre eigene Wohnung).

Trotz Mietvertrag der Mitter dürfte keine Zwst anfallen- vorausgesetzt Du meldest Dich wohl mit Erstwohnsitz an und zahlst an die Mieter "eine Miete"
sodann ist die Mutter auch Vermieterin - aber nicht mit Nebenwohnsitz verpflichtet sich anzumelden.

>Nur ich würde dort wohnen. Sie steht nur im Vertrag, damIT der Vermieter mehr SicherheIT hat. Bürgschaft wollen sie nicht.

Das ist wohl ein gutes Recht des Vermieters


Falls Sie muss, worin liegt das begründet. Falls Sie nicht muss, wie kann man das rechtlich begründen?


Die Zweitwohnungssteuer ist fällig bei Innehaben einer Nebenwohnung - als Vermieterin ist Mutter nicht verpflichtet sich mit NWS anzumelden.

Welche Stadt - Satzung prüfen


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