Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird
Mein Partner und ich haben getrennte Hauptwohnsitze, jedoch benötige ich für die Mitnutzung von Firmenvorteilen einen gemeinsamen Wohnsitz (Zweitwohnung ist dafür ausreichend). Bisher wohnte er in einer Stadt, die keine ZWS erhebt, aber nach einem Umzug nach Hannover fällt diese nun an. Da ich in seiner Whg keine Miete zahle und mich auch nur ca. 40-50 Tage im Jahr dort aufhalte, empfänd ich es als unangemessen, seine Netto-Kaltmiete zugrunde zulegen. Gibt es Möglichkeiten, die tatsächliche Grundlage (Hälfte der Whg an ca. 50 Nutzungstagen) heranzuziehen?
Gegenfrage: Fällt überhaupt Zweitwohnungsteuer an? Was passiert z.B. wenn die Partnerschaft endet? Kannst Du dann weiter in der Nebenwohnung bleiben oder kann Dein Partner Dich dann rausschmeißen?
gesamter Thread:
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird -
Andre,
10.09.2016
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird -
Alfred,
10.09.2016
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird -
Andre,
10.09.2016
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird - Alfred, 10.09.2016
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird -
Andre,
10.09.2016
- Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird -
Alfred,
10.09.2016