Berechnungsgrundlage wenn Whg gemeinsam bewohnt und keine Miete gezahlt wird

Alfred @, Samstag, 10.09.2016 (vor 3038 Tagen) @ Andre

Gegenstand der Steuer ist auch in Hannover das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet.

Du bist aber nicht Inhaber der Wohnung, da Dir die rechtlich abgesicherte Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Nebenwohnung fehlt. Dir wird dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten. Damit lässt sich die Zweitwohnungsteuerpflicht nicht begründen.


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