Nebenwohnung im Elternhaus
Du bist bei Deinen Eltern mit Nebenwohnung registriert, was nach Deiner Schilderung melderechtskonform sein dürfte. Gem. Satzung der Stadt Hanau ist allerdings jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung.
§ 2 (2) „Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist, ...“
Deswegen bist Du trotzdem nicht steuerpflichtig, denn Du bist nur Nutzer und nicht Inhaber dieser zwangsgetauften Zweitwohnung.
§ 3 (1) „Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat.“
Das kann man der Stadt mit ihrer rechtswidrigen Satzung ruhig unter die Nase reiben – bei Bedarf Textvorschlag hier oder direkt per Mail anfragen.
Solltest Du Dich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden, hast Du nicht einmal eine Zweitwohnung
§ 2 (7) „Keine Zweitwohnung im Sinne der Satzung sind:
g) Wohnungen, die Studierende oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder einem Elternteil nutzen, ...“
Das wäre der bürokratisch einfachere Ausstieg aus der Sache. Die Stadt wird dann vmtl. nach Belegen fragen, aber die sind ja wohl vorhanden.
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Moi-même,
28.12.2016
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Alfred,
28.12.2016
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