Nebenwohnung im Elternhaus

Alfred @, Mittwoch, 28.12.2016 (vor 3087 Tagen) @ Moi-même

Steht im Forum an vielen Stellen. Aber gerne hier noch Mal:
"Ich bin nicht Inhaberin der Nebenwohnung sondern nutze lediglich eine mir unentgeltlich gebotene, jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit in der Wohnung meiner Eltern."
Das sollte genügen, um der Stadt klar zu machen, dass es bei Dir nichts zu holen gibt. Wenn nicht . auf Wiederlesen hier oder per Mail direkt.


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