Zweitwohnungsteuer: aktiv beim FA melden?

Alfred @, Dienstag, 28.02.2017 (vor 2608 Tagen) @ Rose

Der studierende Sohn ist in Kiel melderechtlich mit Nebenwohnung registriert. Ob dies melderechtskonform erfolgte ist aus der Frage nicht ersichtlich. Eben so wenig, ob es sich dabei um eine steuerpflichtige Zweitwohnung handelt.

Zuständig für die ZWSt ist nicht das FA sondern das „Amt für Finanzwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel“. Die Anzeigepflicht ist in § 8 der ZWStSatzung der Stadt geregelt. Danach ist das Innehaben einer Zweitwohnung innerhalb von zwei Wochen bei dem o.g. Amt anzuzeigen.

Wie die Stadt mit Studenten ohne Einkünfte umgeht, ist mir unbekannt.

Von was will der Sohn die ZWSt als Verlust geltend machen, wenn er keine Einkünfte hat?


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