Zweitwohnungsteuer: aktiv beim FA melden?

Alfred @, Mittwoch, 01.03.2017 (vor 3043 Tagen) @ Rose

Melderechtskonform bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sohn sich in den Semesterferien, der vorlesungsfreien Zeit und an Sonn- und Feiertagen ausschließlich am Ort der Hauptwohnung aufhält.

Ich lese gerade in der Kieler Satzung, dass Wohnungen in Studentenwohnheimen nicht als Wohnungen im Sinne der betreffenden Satzung gelten [s. § 3, (3), Kieler Satzung].

Die Wohnung muss deswegen nicht bei der Stadt angezeigt werden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass die Stadt Kiel wegen der Registrierung mit Nebenwohnung eine „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ verlangt – mit Abgabe dieser Erklärung müsste die Sache dann erledigt sein.


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