ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

rhb, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2760 Tagen) @ Alfred

Ich habe den Schlüssel seit dem 20.2. Bin aber wirklich anwesend erst seit dem 1.März. Kündigungsdatum wird der 31.8 sein da ich nur zum Ende des Monats kündigen kann. Ausziehen, bzw. nich mehr anwesend werde ich evtl. ein paar Tage vorher.
Ich hatte mich zunächst nicht gemeldet, da man laut Infoblatt von Dresden dies für einen Aufenthalt von 6 Monaten nicht muss.
Nach einem Brief der Stadt hat sie mich auf meine Meldepflicht hingewießen, woraufhin ich nach einem Telefonat den Aufenthalt von 6 Monaten beschrieben habe.
Ich solle meine Kündigungsbestätigung dann einfach zuschicken.
Selbst habe ich also selber keine Nebenwohnung angemeldet...
Ich weiß nur nicht ob die Tage aus dem Februar evtl. eine Rolle spielen...


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