ZWS 6 Monate und elterliches Wohnhaus

Alfred @, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2657 Tagen) @ rhb

Der Mietvertrag ist vergleichsweise unerheblich, denn im Melderecht kommt es auf die tatsächliche Nutzung an.

Für die Anmeldung ist maßgeblich ist der Tag des Einzugs. Das war bei Dir der 1.März. Der Auszug liegt vor dem 31.08. – damit bist Du gem. Meldegesetz nicht meldepflichtig und hast folglich weder Haupt- noch Nebenwohnung in Dresden. Damit fällt gem. Satzung der Stadt keine ZWSt an.

Ich gehe mal davon aus, dass Du Dich während des Praxissemesters vorwiegend in Dresden und nicht am Heimatort aufhältst. Dann wäre Dresden in diesem Zeitraum Deine Erstwohnung (wenn Du denn meldepflichtig wärst: Deine Hauptwohnung. Auch damit fällt gem. Satzung der Stadt keine ZWSt an.

Sollte die Stadt Dresden trotz fehlender melderechtlicher Registrierung wegen der ZWSt nachfragen, weise sie einfach auf die beiden vorgenannten Tatbestände hin.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion