Zweitwohnsitz am Arbeitsort melderechtlich möglich?

Daniel.85, Mittwoch, 07.06.2017 (vor 2487 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe schon viel gelesen und mich bei der zuständigen Meldebehörde informiert. Trotzdem hoffe ich hier auf Klärung oder Tipps.

Sachverhalt:
- Ich habe meinen Hauptwohnsitz (4 Zi, 120qm) zur Zeit in A und lebe hier mit meiner Freundin, die in A berufstätig ist. Wir sind kinderlos und unverheiratet. Meinen Lebensmittelpunkt sehe ich in A. Hier bin ich in Vereinen aktiv und habe meinen Freundeskreis.
- Nächsten Monat nehme ich einen Job (40 Std/Wo) im ca. 170km entfernten B an und möchte mir hier ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung anmieten.
- Es besteht eine 6-monatige Probezeit. Ansonsten ist die Arbeit unbefristet.
- Ich werde voraussichtlich an den Wochenenden und manchmal abends nach der Arbeit nach A fahren. Die Fahrtzeit beträgt ohne Stau etwa 1,5 Stunden.
- Feiertage und Urlaubstage werde ich ebenfalls überwiegend in A verbringen.
- A und B befinden sich in unterschiedlichen Bundesländern.

Meine laienhafte Einschätzung:
In A sehe ich meinen Lebensmittelpunkt und möchte hier meinen Hauptwohnsitz behalten. In B halte ich einen kleinen Zweitwohnsitz bereit, an dem ich nur etwa 3 Nächte die Woche übernachte. Natürlich hoffe ich, dass ich auch nach Ende der Probezeit in B arbeite, aber einen vollwertigen Wohnsitz werde ich wenn überhaupt erst dann hier einrichten.

Die Auskunft im Bürgerservice bin B hat mich überrascht:
Da ich 5 Tage die Woche in B arbeite, halte ich mich überwiegend in B auf. Fahrttage werden als voller Aufenhalt in B gezählt, selbst wenn ich weniger als 12 Stunden in B anwesend bin und die Wohnung dort nicht aufsuche. Demnach bin ich melderechtlich angeblich gezwungen meinen Hauptwohnsitz in B anzumelden. Einziger Ausweg wäre es meine Freundin zu heiraten, weil das Melderecht dann einen gemeinsamen Hauptwohnsitz vorschreibt.

Neben meinem Wunsch den Hauptwohnsitz mit meiner Freundin zu behalten kommen für mich weitere finanzielle Aspekte hinzu:
- Doppelte Haushaltsführung: Für die Anerkennung ist die Wohnsitzkonstellation zwar nicht maßgeblich, kann aber als Indiz gewertet werden.
- Zweitwohnsitzsteuer: Gibt es in B nicht. In A (wo die teure Hauptwohnung liegt) aber schon.

Hat vielleicht jemand Argumente für mich, wie ich schlüssig darlegen kann, dass ich in B nur einen Zweitwohnsitz anmelde? Ist die Probezeit vielleicht ein Argument - wenn auch nur vorübergehend? Ist es relevant ob meine Übernachtungsmöglichkeit in B eine Wohnung oder ein WG-Zimmer ist? Oder liegt das Meldeamt vielleicht wirklich richtig und der einzige Ausweg ist die Heirat? Das kann doch so von Amtswegen nicht gewollt sein!

Beste Grüße
Daniel


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