Zweitwohnsitz am Arbeitsort melderechtlich möglich?
Vorab: Um Wohnsitze geht es im Melderecht überhaupt nicht.
Ist die Probezeit vielleicht ein Argument - wenn auch nur vorübergehend?
Für die Dauer der Probezeit kannst Du nur von einem Aufenthalt in B von nicht über 6 Monaten ausgehen. Da Du an einem anderen Ort mit alleiniger Wohnung registriert bist, besteht erst danach Meldepflicht. Dann allerdings rückwirkend zum Tag des Einzugs. Problem also nur aufgeschoben.
Die Auskunft im Bürgerservice bin B hat mich überrascht:
Mich auch, denn so ganz kann ich dessen Auffassung nicht teilen.
Die Behauptung
„Da ich 5 Tage die Woche in B arbeite, halte ich mich überwiegend in B auf. Fahrttage werden als voller Aufenthalt in B gezählt, selbst wenn ich weniger als 12 Stunden in B anwesend bin und die Wohnung dort nicht aufsuche.“
ist durch kein Gesetz gedeckt und bestenfalls eine widerlegbare Vermutung. Ob das bei Dir zutrifft, kann ich aus den Angaben nicht erkennen. Kommt u.a. auf die Tage der Heimfahrt, die Arbeitszeitregelung (z.B. gleitend), ggf. andere Faktoren und im Streitfall auf den Richter an. Maßgeblich ist der überwiegende Aufenthalt an einem Ort.
weil das Melderecht dann einen gemeinsamen Hauptwohnsitz vorschreibt.
Nur im Regelfall.
Zweitwohnsitzsteuer: Gibt es in B nicht. In A (wo die teure Hauptwohnung liegt) aber schon.
Dem Meldegesetz ist die Zeitwohnungsteuer völlig egal.
Ist es relevant ob meine Übernachtungsmöglichkeit in B eine Wohnung oder ein WG-Zimmer ist?
Nur für die Höhe der Miete.
Oder liegt das Meldeamt vielleicht wirklich richtig und der einzige Ausweg ist die Heirat?
Wäre wohl armselig, nur zur Vermeidung der ZWSt zu heiraten? Die ZWSt als Eheanbahnungsinstitut/Kupplerin?
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- Zweitwohnsitz am Arbeitsort melderechtlich möglich? -
Daniel.85,
07.06.2017
- Zweitwohnsitz am Arbeitsort melderechtlich möglich? - Alfred, 07.06.2017