Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Alfred @, Freitag, 09.06.2017 (vor 2605 Tagen) @ Schnaps

Es ist in München mit Nebenwohnsitz angemeldet.

Nur der Ordnung halber: Wohl eher mit Nebenwohnung- Ob das melderechtskonform ist, weiß ich nicht- diese Registrierung ist aber der Quell alles Übels.

Wir als Eltern dürfen die Wohnung aber nicht nutzen, nicht untervermieten oder doppelt belegen.

Steht das so im Mietvertrag?

Unserer Kind ist vermutlich von der Zweitwohnsitzsteuer befreit, weil es kein eigenes Einkommen hat - das haben wir so beantragt.

Musste das Kind eine Zweitwohnungsteuererklärung abgeben? Wenn ja, hat es dort angegeben, dass es die NW allein nutzt?

Nun verlangt die Stadt München von uns Eltern eine Zweitwohnungs-Steuererklärung, weil wir mit im Mietvertragen stehen. Die Stadt will von folgender Satzungsregelung Gebrauch machen:

„Zweitwohnung ist weiterhin jede Wohnung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.“
Rein formal müsste das scheitern, denn die Eltern, die ja die Nebenwohnung nicht nutzen, haben folglich keine Hauptwohnung. Die Erklärung, dass die Nennung der Eltern im Mietvertrag ausschließlich der Sicherung der Mieteinkünfte des Vermieters dient, sollte eigentlich ausreichen. Aber ob das der Stadt genügt?

wird aber vom Vermieter nicht akzeptiert.

Klar, der hat damit ja auch keinen bürokratischen Ärger.

Kann das so richtig sein?

Vor der Stadtverwaltung und vor Gericht ist alles möglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion