Zweitwohnungsteuer für Eltern eines Studenten

Schnaps, Freitag, 09.06.2017 (vor 2605 Tagen) @ Alfred

"Quell allen Übels" ist genau die richtige Formulierung.
Würden wir nicht mehr so machen - können wir aber für die Vergangenheit nicht mehr ändern. Machen aber leider viele so, die wir vorher gefragt haben.

Es ist ein möblierter Wohnplatz in einem privaten Studentenwohnheim. Voraussetzung für die Nutzung ist laut Vertrag der Status als Studierender, der durch laufende Vorlage der Immatrikulationsbescheinigungen nachzuweisen ist.

Eine Zweitwohnungssteuererklärung hat unser Kind abgegeben und dort angegeben, dass es die NW alleine nutzt. Als Nachweis hat das Amt den MV nachgefordert und ist dort erst auf uns Eltern gekommen.


Mit der Erklärung des Amtes wäre ja jede angemietet Wohnung eine Nebenwohnung für die Eltern, wenn Eltern den Mietvertrag mit unterschreiben. Dies würde ja auch dann zutreffen, wenn der Studierende sich mit erstem Wohnsitz anmeldet. Nur kommt da vermutlich keiner drauf.


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