Wohnung als Arbeitszimmer/Home Office
Danke noch einmal für Deinen Input.
Ich habe Kontakt zum Wohnungsamt aufgenommen, um mal grundsätzlich zu klären, wie eine solche Situation gehandhabt wird. Auch dort scheint dieser Fall erstmals vorzukommen, nichtselbständige Arbeitnehmer mieten i.d.R. keine Wohnung als Arbeitszimmer an.
Ich soll einen Antrag auf Zweckentfremdung stellen und den Fall auf einem Beiblatt erklären, dann wird intern beim Amt diskutiert, ob es überhaupt eine Zweckentfremdung ist.
Es bleibt spannend...
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Steuerlaie,
13.06.2017
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Alfred,
13.06.2017
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- Wohnung als Arbeitszimmer/Home Office - René, 21.08.2018
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