Wohnung als Arbeitszimmer/Home Office

Steuerlaie, Dienstag, 12.09.2017 (vor 2827 Tagen) @ Steuerlaie

Hier mal ein Update, falls andere User ein ähnliches Problem haben sollten:

Nach Beratung durch einen Steuerberater ist die Lage nun klar. Das Zweckentfremdungsthema ist vom Tisch. Da es sich um ein Arbeitszimmer und nicht um ein Gewerbe handelt, handelt es sich eindeutig um Wohnraum. Anders sähe es als selbständig arbeitende Person aus.

Da die Zweitwohnung als zusätzlicher Wohnraum angemietet wird und auch im selben Gebäude liegt, ist die Zweitwohnung weder melde- noch steuerpflichtig.


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