2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung
Hallo, mein ehemaliger Mitbewohner (Auszug 1992) aber mir zuliebe im Mietvertrag geblieben, hat dem EWMA Nbg geschrieben, dass er 1992 ausgezogen ist. Nun bekam er ein Schreiben, dass es dem EWMA vor kurzem bekannt wurde, dass er noch Mieter in meiner Wohnung sei (Anfrage des RA des Vermieters wegen Eigenbedarfskündigung und Klage). Und weil er im Mietvertrag steht könne er ja jederzeit wieder in der Wohnung wohnen und sei deshalb verpflichtet, von 2007 rückwirkend Zweitwohnsteuer zu bezahlen. Ist das wirklich so? Oder gilt das nach wie vor, dass er denen sagen kann, dass er nur mir zu liebe im Vertrag dringeblieben ist, was der Wahrheit entspricht.Vielen Dank für die Antwort!
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UrsulaSabine0,
07.07.2017
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Alfred,
11.07.2017
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UrsulaSabine0,
11.07.2017
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UrsulaSabine0,
17.08.2017
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Alfred,
17.08.2017
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Alfred,
19.08.2017
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Alfred,
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Alfred,
11.07.2017