2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung
Was der Wahrheit wohl am nächsten kommen dürfte ist wohl, dass er seinerzeit beim Auszug sowohl die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung als auch die alleinige Mietzahlung überlassen und es nicht für nötig erachtet hatte, den Mietvertrag seinerseits zu kündigen hat.
Das sollte er ggf. sinngemäß der Stadt mitteilen, einschließlich der Tatsache, dass er Dir seinerzeit sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt hatte und zu keinem Zeitpunkt eine Hauptwohnung innehatte.
Ob das reicht hängt davon ab, wie die Nürnberger die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit einschätzen bzw. schätzen.
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UrsulaSabine0,
07.07.2017
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Alfred,
11.07.2017
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17.08.2017
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19.08.2017
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