Wozu überhaupt ein Zweitwohnsitz?

Michael @, Dienstag, 06.03.2007 (vor 7174 Tagen) @ Antje Eichler

Hallo Antje!

Solange man in der elterlichen Wohnung noch ein Zimmer hat, in dem man sich regelmäßig aufhält, muss man sich dort auch anmelden. Das ist z. B. bei den Studenten der Fall, die regelmäßig am Wochenende und in den Semesterferien "nach Hause" fahren. Gründe dafür gibt es sicherlich ausreichend (Verwandte und Freunde wohnen noch dort, es ist bequemer ("Hotel Mama"), etc).

Das Melderecht sieht jetzt vor, dass man (Unverheiratete!) sich da mit Hauptwohnung melden muss, wo man sich am meisten aufhält, unabhängig vom Grund des Aufenthalts. Bei den oben beschriebenen Studenten (Wochenende und Semesterferien zu Hause) ist diese Hauptwohnung daher die elterliche Wohnung. Diejenigen, die nur noch gelegentlich zu den Eltern fahren und z. B. auch in den Semesterferien z. B. für den Job am Studienort sind, haben eben am Studienort die Hauptwohnung, im Elternhaus aber noch eine Nebenwohnung.

Neben dem Melderecht (das eigentlich der einzige Grund wäre...), gibt es für Studierende noch andere Gründe, die elterliche Wohnung als Hauptwohnung zu melden, auch wenn das vielleicht nicht ganz korrekt ist:
- Die meiste offizielle Post geht an die Hauptwohnung. Wenn man jetzt die Nebenwohnung am Studienort z. B. in den Semesterferien nicht regelmäßig aufsucht, kann wichtige Post, auf die man u. U. schnell reagieren muss, verpasst werden. Ein Nachsendeauftrag kostet wiederum Geld, ist mit Aufwand verbunden und wird auch nicht immer akzeptiert (Zustellvermerk "nicht nachsenden"). Die elterliche Wohnung ist i. d. R. ständig besetzt und man wird über Post rechtzeitig informiert.
- Bei einigen Versicherungen ist die Mitversicherung von Auszubildenden/Studenten im Rahmen der Familienversicherung daran geknüpft, dass sie noch hauptsächlich zu Hause wohnen (wird dann am Meldestatus festgemacht, weil das am einfachsten nachzuweisen ist). Das könnten z. B. Haftpflicht, Hausrat (für die Nebenwohnung am Studienort!) und Rechtsschutz sein.
- Die von Dir angesprochene Kfz-Zulassung hat sich zum 1.3.2007 geändert. Ab sofort können Autos von Privatleuten nur noch am Erstwohnsitz zugelassen werden, das bisherige Standortprinzip gilt nicht mehr.

Wie Du siehst, es gibt noch ausreichene Gründe für die Beibehaltung der (Erst-)Wohnung im Elternhaus.


Viele Grüße,

Michael


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