Wohnung in HH und B

Alfred @, Dienstag, 02.01.2018 (vor 2556 Tagen) @ Marius

Melderecht:
Da ich die näheren Lebens- und Wohnverhältnisse nicht kenne, sehe ich folgende Möglichkeiten der melderechtlichen Registrierung:
A Du lässt Dich mit alleiniger Wohnung in Berlin registrieren und hältst Dich nur besuchsweise in Hamburg auf.
B Du lässt Dich mit Hauptwohnung in Berlin und Nebenwohnung in Hamburg registrieren.
C Deine Freundin bleibt mit alleiniger Wohnung in Hamburg registriert und hält sich nur besuchsweise in Berlin auf.
D Deine Freundin lässt sich mit Hauptwohnung in Hamburg und Nebenwohnung in Berlin registrieren.

Zweitwohnungsteuer
Wenn der Aufenthalt in Berlin nicht länger als ein Jahr dauert, fällt bei A, C und D keine ZWSt an.
Bei B fällt für Dich in Hamburg ZWSt an.


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