Wohnung in HH und B

Alfred @, Montag, 08.01.2018 (vor 2271 Tagen) @ Marius

.. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden."

Ja, rückwirkend zum Tag des Einzugs.

Frage 1: Plan war, erst nach Ablauf der 6 Monate eine Entscheidung zu treffen wo wir die Hauptwohnung machen (obwohl wir uns mehr in Berlin aufhalten aktuell). Ich lese es doch richtig, dass dies so möglich ist? Wenn Berlin dann die Hauptwohnung wäre nach 6 Monaten - müssten wir eine Steuer in HH zahlen, ist Hamburg der Hauptwohnitz müssten wir in Berlin erst ab 1 Jahr zahlen.

Ihr könnt entscheiden, wo Ihr Euch vorwiegend aufhalten wollt – dort ist dann die Hautwohnung. Das dürfte für Dich- berufsbedingt – in Berlin sein.

Frage 2: Es steht auch, dass nur wer nicht aus der Wohnung ausgezogen ist nach 6 Monaten sich anmelden muss. Aktuell miete ich ein möbliertes Apartment für 4 Monate - würde es bedeuten dass die 6 Monatsfrist von vorne beginnt sollte ich vor den 6 Monaten die Wohnung wechseln?

Ja.


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