Befreiung ZWS Bonn

Alfred @, Donnerstag, 18.01.2018 (vor 2280 Tagen) @ Katinka

Die Auskunft der Stadt Bonn entspricht leider der geltenden Rechtslage.
§ 2 Abs. 7 der ZWSt Satzung der Stadt Bonn lautet:

"Die Absätze 1 – 5 gelten nicht für ausschließlich aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. ...dessen eheliche bzw. ... Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und die eheliche bzw. ... Wohnung die Hauptwohnung ist. ..."

Das OVG NRW befindet diese Regelung für rechtens. Du musst also nachweisen, dass die Nebenwohnung in Bonn Deine vorwiegend genutzte Wohnung ist.


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