Befreiung ZWSt Bonn

Alfred @, Donnerstag, 26.07.2018 (vor 2351 Tagen) @ Mareike

Die gemeinsame eheliche Wohnung in Hamburg als Haupt- und die beruflich bedingte Wohnung in Bonn als Nebenwohnung zu registrieren ist melderechtlich nicht zu beanstanden.
Der überwiegende Aufenthalt in Bonn lässt sich mit einem Arbeitsvertrag odereiner Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen, aus dem/der hervorgeht, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag dauert.


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