Wochenendhaus

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2528 Tagen) @ Willy

Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung. Die Dauer der tatsächlichen Nutzung spielt keine Rolle. Wenn das Wochenendhaus die satzungsrechtlichen Bedingungen für eine "Wohnung" bzw. Zweitwohnung erfüllt, wäre die Steuer grundsätzlich zulässig.

Ob eine derart lange rückwirkende Besteuerung rechtmäßig ist, müsste ein Steuerrechtler u.a. auch auf der Grundlage der örtlichen Satzung prüfen. Könnte willkürlich sein.


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