Wann ist die Frist zur ZWSteuer-Erklärung in München?

Alfred @, Dienstag, 30.01.2018 (vor 2300 Tagen) @ ht234

Hm, heißt das jetzt: Einfach abwarten?

Ja.

Oder mache ich dann eventuell was falsch?

Nein.

Was das Melderecht angeht: Der Lebensmittelpunkt spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig der Wohnsitz – Deine Hauptwohnung dürfte seit 01.10. in München sein.

Wie kommst du darauf?

Mal auf der Startseite im Menüpunkt "Hauptwohnung" nachlesen. Da sind die gesetzlichen Bestimmungen erläutert.

Ich vermute, ein Zweitwohnsitz ist auch Voraussetzung um die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend zu machen.

Um bei der Einkommensteuer doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, braucht man keinen Zweitwohnsitz.


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