Nur 2 wechselde Erstwohnsitze möglich ?
Frage: Wenn ich zwei Immobilien in unterschiedlichen Orten (A und B) besitze und jeweils nur eine der beiden durchgängig 6 Monate im Wechsel bewohne (Rentner) und die nicht bewohnte Wohnung zwischenzeitlich leersteht.
Wenn ich jeweils zu Beginn der 6 Monats Periode meinen Wohnsitz in A abmelde und mich in B anmelde, also nur an einem Ort gemeldet bin und dann beim Wechsel (nach 6 Monaten) mich wieder nach A ummelde und 6 Monate später wieder nach B umziehe/melde usw...... bin ich dann Zweitwohnsitzsteuerpflichtig, da ich ja jeweils nur durchgängig einen Ort als Lebensmittelpunkt habe. Gibt es Vorschriften, wie häufig man sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ummelden kann?
Die Ummeldung ist ja i. d. R. sogar gebührenfrei durchführbar.
Danke für Antworten
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Fragender,
12.02.2018
- Nur 2 wechselnde Erstwohnsitze möglich ? - Alfred, 12.02.2018