Nur 2 wechselnde Erstwohnsitze möglich ?
Grundsätzlich gilt:
1. Wer zwei Wohnungen für seinen persönlichen Lebensbedarf innehat, ist Inhaber einer Zweitwohnung. Das hat mit dem Melderecht und dem Lebensmittelpunkt erst Mal nichts zu tun. Und ob die Wohnung leer steht oder genutzt wird, ist ebenfalls unerheblich.
2. Wer aus einer Wohnung auszieht, hat sich für diese Wohnung abzumelden, wer in eine Wohnung einzieht, hat sich für diese anzumelden. Den regelmäßigen Wechsel zwischen zwei Wohnungen kann man nur schwerlich als Ein-/Ausziehen bezeichnen.
3. Ob Zweitwohnungsteuer anfällt, richtet sich nach der jeweiligen Satzung der Kommune – die können recht unterschiedlich ausfallen. Das gilt auch für die Frage, ob und wie die ZWSt vermeidbar ist.
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Fragender,
12.02.2018
- Nur 2 wechselnde Erstwohnsitze möglich ? - Alfred, 12.02.2018