Miete und Rechnungen vorab ?
Hallo danke erstmal für die Aufnahme in diesem Forum !
Folgendes Gedankenmodel:
Arbeitsaufnahme am Zweitwohnsitz am 1 August. Wohnung wird aber schon am 1 Mai angemietet da Wohungsmarkt eng ect. Realer Umzug in die Wohnung 15 Juli.
- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?
- Kann die Miete vom 1 Mai bis 15 Juli bzw 1 August bereits abgesetzt werden ?
- Können Käufer für die Wohnung ab 1 Mai bereits abgesetzt werden - Rechnungsadresse schon auf Zweitwohnung ?
Ich kann hierzu im.internet keine Infos finden möchte natürlich so viel wie möglich Miete und Einkäufe absetzen...
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19.04.2018
- Miete und Rechnungen vorab ? - Alfred, 20.04.2018
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