Miete und Rechnungen vorab ?
- nehme an die Meldung am Zweitwohnsitz muss innerhalb der 2 Wochenfrist erfolgen - also bis 15 Mai ?
Nein, der Termin beginnt mit dem Einzug in die Wohnung,
Alle übrigen Fragen sind Fragen der Einkommensteuer.
Hinweis:
Bei Ledigen/Alleinstehenden ist der Arbeitsort im allgemeinen auch der Ort der Hauptwohnung.
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19.04.2018
- Miete und Rechnungen vorab ? - Alfred, 20.04.2018
- Miete und Rechnungen vorab ? - René, 14.07.2018