ZWSt Sylt
Für mich ist mein Hauptwohnsitz HH ...
Der Wohnsitz spielt aber im Melderecht – anders als im Einkommensteuerrecht - keine Rolle. Maßgeblich ist bei Ledigen/Alleinstehenden allein der rein quantitativ zeitlich betrachtete vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Und das dürfte aus rein beruflichen Gründen Sylt sein – selbst bei häufigen Fahrten nach HH. Ob die Meldebehörde in Sylt nachhakt und melderechtskonform vorgeht, kann ich nicht beurteilen
Sylt macht bei ledigen/alleinstehenden Arbeitnehmern schon aus rechtlichen Gründen keine Ausnahmen.
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