ZWSt Sylt
So wie es hier geschildert ist, klingt es nach §22 Abs. 3 Meldegesetz:
<blockquote>(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.</blockquote>
Womit es dann in Sylt die Nebenwohnung wäre - und ZWS zu zahlen wäre. Es sei denn: Verheiratet (wegen Pendler-Urteil).
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