Zweitwohnsitzsteuer künftig nur nach Verkehrswert berechnen

Rebell @, Sonntag, 24.03.2019 (vor 2107 Tagen)

Gem Urteil Von OVG- Schleswig´- sind die bisherigen Bemessungsgrundlagen wie z.B. Grundsteuer mit den Daten 1964 bzw. 1935 nicht mehr für zulässig erklärt !
Bekanntlich hat auch der Bundesfinanzhof bei der Ermittlung von Jahresmietwertfestlegungen größte Bedenken - nur über entsprechende Gutachtenergebnisse --nun kommt noch v. OVG die Grundlagen zur Zweitwohnungssteuerfestlegung nach dem Verkehrswert vorzunehmen !??
Was spricht denn dagegen für den Inhaber bzw. Besitzer ?
Auf alle Fälle wesentlich gerechter als die bisherige willkürliche Festlegungen - denn die wenigsten Kommunen verfügen über einen anerkannten Mietspiegel. schon wegen der hohen Kosten!

Der Berechnung nach dem Verkehrswert müsste doch die Kommune um an die Grundlage zu kommen einen relativ teuren Immobiliengutachter beauftragen - auch ständige Fortschreibung des Immobilienwertes könnte eben nur über ein Gutachten erfolgen - dazu hätten wohl viele Kommunen einen relativ hohen Aufwand - sollte diese allerdings an der Zwst festhalten bliebe nur dieser Weg als solide Basis übrig!

https://www.sueddeutsche.de/news/panorama/urteile---schleswig-ovg-fordert-neue-berechnu...

ABER - dann bekäme die Zweitwohnungssteuer die eigentliche Note - denn damit ist diese grundsätzlich als die vorgesehene Vermögensbesteuerung in Deutschland welche von vielen Parteien schon seit Jahren gefordert werden- leider hier nur einseitig über die bisherige Besteuerung schon immer ein Vermögensabgabe!!!!!


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