Zweitwohnsitzsteuer künftig nur nach Verkehrswert berechnen

Rebell @, Freitag, 25.10.2019 (vor 1635 Tagen) @ Rebell

hiermit sei erinnert:

Der Berechnung nach dem Verkehrswert müsste doch die Kommune um an die Grundlage zu kommen einen relativ teuren Immobiliengutachter beauftragen - auch ständige Fortschreibung des Immobilienwertes könnte eben nur über ein Gutachten erfolgen - dazu hätten wohl viele Kommunen einen relativ hohen Aufwand - sollte diese allerdings an der Zwst festhalten bliebe nur dieser Weg als solide Basis übrig!

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Zweitwohnungsteuern in Oberstdorf und Sonthofen wenden. Die Gemeinden müssen die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer nun überarbeiten. Beiden Kommunen gewährten die Richter eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2020.
https://www.all-in.de/oberstdorf/c-lokales/zweitwohnungssteuer-in-oberstdorf-und-sontho...
Diese Entscheidungen sind längst fällig, denn i fast allen bayerischen Satzungen wurden schon seit 2004 durchwegs fast nur rechtswidrige Satzungen angewandt – zusätzlich willkürliche Festlegungen – denn nachweislich in der selben Wohnanlage mit gleichgroßen Wohnungen auch im Erdgeschoss gelegen wurden unterschiedliche Steuerbeträge gefordert . Bei einem Unterschied von 200 € stößt es – allerdings nur wenn so etwas überhaupt bekannt wird auf erheblichen Frust – Wut und Unmut.
Die neue Bemessungsgrundlage dürfte eigentlich nur noch über eine Bewertung eines ortskundigen anerkannten Gutachter s - welcher auch die Wohnung nach deren Ausstattung den eigentlichen Jahresmietwert verbindlich festzulegen hätte. Damit wäre auch der Willkür einer Gemeinde Grenzen gesetzt, dass eben ´so große willkürliche Steuerfestsetzungen zu Stande kommen.
Jetzt wird es wohl interessant , denn innerhalb von 2 Jahren mussten fast alle bayerischen Abzockerkommunen ihre Satzungen ändern wegen degressiver Staffelungen - da gab es dann Kämmerer und Juristen änderten von degr. Staffelung zu der Bemessungsgrundlage bezogen auf die Grundsteuer - obwohl zu diesem Zeitpunkt das Bundesverfassungsgericht diese bereits für rechtswidrig einstufte und auch das Verbot der Grundsteuer nach alten Daten urteilte.

ABER - dann bekäme die Zweitwohnungssteuer die eigentliche Note - denn damit ist diese grundsätzlich als die vorgesehene Vermögensbesteuerung in Deutschland welche von vielen Parteien schon seit Jahren gefordert werden- leider hier nur einseitig über die bisherige Besteuerung schon immer ein Vermögensabgabe!!!!!

Es wird nun sehr spannend und es bringt die Juristen von Gemeindetag stark in Bedrängnis, denn diese haben es nicht geschafft innerhalb von 15 Jahren Mustersatzungen auszuarbeiten welche Überprüfungen v höchsten Gerichtsinstanzen Stand gehalten haben!!!


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