Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWS rechtens (Frankfurt/Main)?
Guten Tag und vielen Dank schon im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen, ich war sehr froh, als ich gerade dieses Forum gefunden habe.
in Frankfurt wurde mit Beschluss vom 8.11.2018 eine ZWS ab 01.01.2019 eingeführt. Ist es rechtens, dass die Stadt erst jetzt die Betroffenen darüber informiert, wo es eigentlich zu spät ist, sich noch rechtzeitig vor der Einführung abzumelden? Oder gibt es in solchen Fällen eine Kulanzzeit?
Es betrifft meinen Freund, der vor 2 Jahren zu mir nach Frankfurt gezogen ist, vorher aber seinen Hauptwohnsitz in Berlin hatte. Er hat hier seinen Erstwohnsitz angemeldet, aber den Zweitwohnsitz, die er während der Berlin-Zeit bei seiner Mutter (auch in Frankfurt) hatte, beibehalten. Hätten wir von der Einführung der ZWS gewusst, hätte er sich natürlich direkt abgemeldet. Kann die Stadt trotzdem die Zahlung der ZWS von ihm verlangen, obwohl er bei seiner Mutter 0€ Miete bezahlt? Und wenn ja, wie wird diese dann bemessen? Den Brief über die Einführung der ZWS hat er heute erst erhalten.
Vielen Dank und freundliche Grüße!
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buendelmoewe,
08.04.2019
- Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)? -
Alfred,
09.04.2019
- Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)? - buendelmoewe, 10.04.2019
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Alfred,
09.04.2019