Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)?
Maßgeblich für die Rechtsgültigkeit ist die öffentliche Bekanntmachung und nicht das Schreiben an die Betroffenen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe,
1. Ist Dein Freund mit Haupt- und Nebenwohnung in FfaM registriert. Gemäß Satzung ist die Nebenwohnung eine Zweitwohnung, außer die Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 5 würde greifen.
2. Ist die Nebenwohnung die Wohnung seiner Mutter, in der ihm nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten und kein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird.
Wenn dem so ist, wäre Dein Freund nicht steuerpflichtig, da der Begriff des Innehabens nicht nur ein tatsächliches Bewohnen, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung voraussetzt. Steuerpflichtig ist jede volljährige Person, die im Stadtgebiet von Frankfurt am Main eine Zweitwohnung innehat. Hierbei gelten grundsätzlich die faktischen Verhältnisse. Das können Eigentümer, Mieter oder sonstige, dauernutzungsberechtigte Personen sein Stadt (FfaM – FAQs zur ZWSt).
Da Dein Freund die Nebenwohnung vermutlich nicht mehr oder nur gelegentlich (besuchsweise) nutzt, wäre es sinnvoll und auch richtig, die Nebenwohnung abzumelden.
Die Erklärung zur ZWSt der Stadt kenne ich nicht, vermutlich ist sie für solche Fälle nicht vorgesehen. Deswegen Vorsicht beim Ausfüllen, denn Dein Freund ist nicht Inhaber der ZW.
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buendelmoewe,
08.04.2019
- Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)? -
Alfred,
09.04.2019
- Bekanntgeben erst nach Einführung der ZWSt rechtens (Frankfurt/Main)? - buendelmoewe, 10.04.2019
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Alfred,
09.04.2019