berufliche nutzung + untervermietung
ich ziehe aus meiner berliner mietwohnung mit meiner freundin zusammen in eine gekaufte doppelhaushälfte, ebenfalls in berlin. 1 zimmer meiner mietwohnung möchte ich weiterhin beruflich als tonstudio nutzen, die anderen 3 zimmer vermiete ich langfristig unter. muss ich trotzdem 15% zweitwohnungssteuer auf die kaltmiete meiner mietwohnung zahlen obwohl ich nur noch einen kleinen teil der wohnung nutze? das behauptete der finanzbeamte. grüsse, kai
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kalif,
14.06.2019
- berufliche nutzung + untervermietung - Alfred, 15.06.2019