berufliche nutzung + untervermietung
Wohnung im Sinne des Meldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Die Nutzung eines Raumes zu beruflichen Zwecken ist also kein Wohnen im Sinne des Melderechts. Wenn Du umziehst, lässt Du Dich für die neue Wohnung mit alleiniger Wohnung registrieren – die bisherige Wohnung wird im melderechtlichen Sinn nicht beibehalten. Damit fällt keine Zweitwohnungsteuer an.
Ob Ärger aus anderen Gründen droht - z.B. Zweckentfremdung vom Wohnraum, fehlende Zustimmung Deines Vermieters- kann ich nicht beurteilen.
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- berufliche nutzung + untervermietung -
kalif,
14.06.2019
- berufliche nutzung + untervermietung - Alfred, 15.06.2019