AUskunftspflicht Zwetwohnungssteuer

Bettina, Montag, 07.10.2019 (vor 2073 Tagen)

Guten Tag

Wir sind Eigentümer einer vermieteten Wohnung und haben einen Fragebogen des Finanzamtes zur Überprüfung der Zweitwohnungssteuer erhalten.

DAs Finanzamt möchte dort u. a. Auskunft zu dem Namen der Mieterin, Grösse, Alter der Whg sowie unserem aktuellem Familienstand. Geht die das an? Ich meine, die Angabe, dass die Wohnung vermietet ist, sollte ausreichen.

Danke für eine Antwort!


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