AUskunftspflicht Zweitwohnungssteuer

René ⌂ @, Montag, 07.10.2019 (vor 1910 Tagen) @ Bettina
bearbeitet von René, Samstag, 12.10.2019

Die Mitwirkungspflichten sind kommunal recht unterschiedlich geregelt, in Konstanz sagt die Satzung nicht viel aus.

In der Regel geht es aber nicht nur darum, festzustellen, ob du ZWS-pflichtig bist, sondern auch die Person ausfindig zu machen, die es dann sein könnte. Das muss nicht in jedem Fall so sein, es kann ja auch jemand seine Hauptwohnung da erklären. Ob die Weitergabe der Daten in diesem Falle zulässig ist, kann ich leider nicht beantworten (dazu sind mitunter weitere Rechtsnormen wichtig, die hier eben nicht in der Satzung stehen).

Angaben zu Größe und Alter der Wohnung sollten unschädliche Angaben sein. Einerseits müssten solche Dinge ohnehin der Stadt bekannt sein (bspw. über Grundsteuer), andererseits tun sie nicht weh.

Die Frage nach dem Familienstand ist hier obsolet, da vermietet. Sie würde nur einen Unterschied machen, wenn der Familienstand bei euch zur Befreiung führt. Da dies für den konkreten Fall überhaupt keine Bedeutung spielt, würde ich diese Angabe verweigern.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion