Hausverkauf auf Sylt

bikuler, Mittwoch, 09.10.2019 (vor 1655 Tagen)

Hallo,

wir sind zwei Brüder und uns gehört ein Haus auf Sylt, welches wir in 2 Jahren verkaufen wollen. Das Haus haben wir 2016 erworben und es wurde seitdem als Ferienhaus vermietet.

Mein Bruder wohnt in Hamburg in einem eigenen Haus, ich wohne zur Miete in Schleswig-Holstein / Kreis Stormarn.

1) Was müssen wir tun um die Spekulationssteuer bei Verkauf zu vermeiden?

2) Müssen wir beide dort für die nächsten etwas mehr als 2 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sein oder reicht es aus, wenn nur einer dort als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist?

3) Kann einer für nur 1 Jahr, der andere für das darauffolgende Jahr dort als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sein?

4) Was wäre für uns besser: Erst- oder Zweitwohnsitz auf Sylt?

5) Wie würde die Zweitwohnungssteuer für das Haus auf Sylt berechnet werden?

6) Wie würde die Zweitwohnungssteuer bei meinem Bruder für das eigene Haus berechnet werden?

7) Was müsste man denn alles ummelden bei einer Verlegung des Erstwohnsitzes?

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Danke im Voraus
Bernd


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