Hausverkauf auf Sylt

René ⌂ @, Samstag, 12.10.2019 (vor 1652 Tagen) @ bikuler

1) Was müssen wir tun um die Spekulationssteuer bei Verkauf zu vermeiden?

Falsches Forum!

2) Müssen wir beide dort für die nächsten etwas mehr als 2 Jahre mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sein oder reicht es aus, wenn nur einer dort als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet ist?

Wenn ich es richtig verstehe: Ihr habt das Häuschen gekauft, teilweise mit dem Zweck der Untervermietung. Aber nie bezogen (also bspw. mit persönlichen Einrichtungengegenständen und Dingen). Wer keine Wohnung bezieht, muss auch nichts anmelden.

3) Kann einer für nur 1 Jahr, der andere für das darauffolgende Jahr dort als Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sein?

Wozu?

4) Was wäre für uns besser: Erst- oder Zweitwohnsitz auf Sylt?

Für den Fall, dass ihr das doch beziehen wollt: Es wäre dann die Nebenwohnung, da sich - so wie hier dargestellt - der Schwerpunkt wohl doch am jeweils anderen Ort bezieht.

5) Wie würde die Zweitwohnungssteuer für das Haus auf Sylt berechnet werden?

https://gemeinde-sylt.de/pdf/Satzung_ZwSt_Gem_Sylt_ab_2014.pdf

Es würde der Einheitswert von 1964 genommen und hochmultipliziert werden. Auf Basis der Jahresrohmiete.
Wenn nicht ermittelbar, dann vom Einheitswert 6%.

Von jeweils diesem Wert dann 14% jährliche Steuer für die Wohnung. Teilen mehrere Personen, so teilen sie auch diese Steuer.

6) Wie würde die Zweitwohnungssteuer bei meinem Bruder für das eigene Haus berechnet werden?

Versteh die Frage nicht.

7) Was müsste man denn alles ummelden bei einer Verlegung des Erstwohnsitzes?

Schon mal auf der eigentlichen Seite gestöbert?
http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ummeldung


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