Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Rebell @, Donnerstag, 28.11.2019 (vor 1993 Tagen) @ Rebell

Es ist exakt entschieden -so wie es eigentlich kommen musste!

Stand: 27.11.2019 20:43 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.
Urteil zu Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfristen
Für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen gelten keine Übergangsfristen, um sie vorübergehend noch weiter anwenden zu können. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch das Anliegen mehrerer Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zurück, dass ihre Satzungen bis zu einer Neuregelung noch weiter gelten dürften. Das Gericht habe keinen Spielraum, um eine so genannte Fortgeltungsanordnung zu erlassen.

Zweitwohnsitzsteuer-Urteil: Steuerbescheide ungültig
NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 27.11.2019 21:00 Uhr Autor/in: Dortje Harders
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es keine Übergangsfristen für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen gibt. Immobilienbesitzer hatten gegen ihre Steuerbescheide geklagt.
Berechnungsgrundlage als rechtswidrig eingestuft
Ob Westerland auf Sylt, Damp oder Bensersiel: Vor allem Orte an Nord- und Ostsee sind beliebt als Zweitwohnsitz. Und die Steuer darauf bringt den Gemeinden viel Geld. Wie viele andere Gemeinden auch, haben die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (Kreis Dithmarschen), Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) und das niedersächsische Lindwedel (Heidekreis) bisher Zweitwohnungssteuer auf einer Berechnungsgrundlage erhoben, die sich auf Daten aus den 1960er Jahren stützte. Das hat das Bundesverfassungsgericht - wie bei der Grundsteuer - jetzt als rechtswidrig eingestuft. Mehrere Immobilienbesitzer hatten gegen die Zweitwohnungssteuer geklagt, weil die Berechnungsgrundlage unzulässig sei. Mit Erfolg - ihre Steuerbescheide wurden nun aufgehoben.
Das BVG hat über Übergangsfristen entschieden
Im Grundsatz ist der Streit in diesem Jahr bereits vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Die Karlsruher Richter hatten die Zweitwohnungssteuer wegen der überholten Berechnungsbasis gekippt. In Leipzig ging es nun darum, ob und welche Übergangsfristen gelten. Und das Gericht hat entscheiden, dass für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen keine Übergangsfristen gelten.
Die in Leipzig verhandelten Streitfälle drehen sich um Steuerbescheide für die Jahre 2014 bis 2016. Die Bundesverwaltungsrichter mussten klären, ob die Gemeinden für diese Zeit noch Steuern auf der veralteten Grundlage erheben durften, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 27.11.2019 | 21:00 Uhr


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