Oberstdorf kämpft ums überleben?

Rebell @, Donnerstag, 19.03.2020 (vor 1590 Tagen)

Auch wenn die Werte von 1964 entsprechend dem Verbrauchspreisindex angehoben und hochgerechnet wurden, führe das zu Verzerrungen, so die Begründung. So bleibe etwa die Ausstattung der Gebäude unberücksichtigt. Deshalb führe die Berechnung der Rohmiete auf dieser Grundlage zu gleichheitswidrigen Ergebnissen. Die fiktive Rohmiete ist wiederum Grundlage für die Zweitwohnungsteuer.
Quelle: n-tv.de, lwe/dpa/rts
https://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-moniert-Zweitwohnungsteuer-article21350093.html
inzwischen hat dazu auch noch OVG München weiteres Urteil VGH Bayern 4 CS 19.2271 erhebliches Kopfzerbrechen bereitet. Beschluss v.24.2.2020 -Beschwerde abgewiesen
Inzwischen hat VG-Augsburg bei der Marktgemeinde Oberstdorf angefragt ob denn Bereitschaft bestünde Zweitwohnungssteuerbescheide aus 2018 und 2019 aufzuheben!
Nach jüngsten Informationen haben inzwischen noch vor diesem Termin nun zahlreiche Bürger Aufhebungsbescheide zugestellt bekommen. Jetzt wird’s wohl spannend – denn bis zum 31.3.hat das Verfassungsgericht aufgefordert Neue Satzungen vorzulegen< 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13
Steuertarifs in der Gemeinde Markt Oberstdorf verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln,
Sollte bis 31.3.keine neue rechtssichere Satzung vorliegen hat Oberstdorf und Sonthofen weiteres Ungemach zu befürchten.
ABER so wie hier gibt’s in ganz Bayern das gleiche Problem -es erweckt inzwischen der Eindruck – die Gerichte sind sensibilisiert – es darf noch allerhand erwartet werden.
https://www.jura.cc/rechtstipps/zweitwohnsitzsteuer-in-oberstdorf-und-sonthofen-verfass...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion