Zweitwohnsitz in DD

steffi69 @, Mittwoch, 21.03.2007 (vor 6609 Tagen)

Hallo,
ich arbeite in DD und nutze mein 1-Zimmerappartment für 3 Nächte die Woche.Ich hab gelesen, dass die Unterkunft mindestens 23 Quadratmeter haben muß und das ist bei mir nicht der Fall. Muß ich die Steuer trotzdem zahlen, oder komme ich mit einem Einspruch dagegen an>


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