Zwei Verwaltungsgerichte empfehlen Bescheide aufzuheben
Was bedeutet denn ein Schreiben des Verwaltungsgerichtes an die Kommune wegen vorliegender Klagen von Bürgern wegen Zweitwohnsitzsteuer - die bestrittenen Bescheide innerhalb einer genanten Frist eventuell aufzuheben?
Hier im Allgäu glaubt eine Gemeinde eine Aufhebung der Bescheide komme nicht in Frage, man will eine gerichtliche Entscheidung !! Inzwischen hat das VG-Augsburg dem Kläger Recht zugesprochen - nun muss die Gemeinde innerhalb von wiederum 4 Wochen entweder die Bescheid aufheben -sämtliche Kosten wie beim Landratsamt und beim Gericht und auch die Kosten für die Anwälte des Klägers und die Gemeinde übernehmen und die zu Unrecht geforderten Steuerbeträge samt Zinsen seit 2015 tragen.
Entweder sollte damit ein Verfahren wohl abgwendet oder, das Gericht hebt mit einem Urteil entweder den strittigen Bescheid auf?
Da ist nun geschehen
Wer kommt eigentlich wann für entsprechende Verfahrenskosten auf?
Der Kläger ?
Nein der braucht nicht mal die Kosten für seinen Anwalt und auch keine Geerichtskosten tragen
oder muß die beklagte Kommunen trotz Aufhebung und Rückzahlung der Steuer auch diese Kosten des Klägers bezahlen?
Ja das ist doch selbstverständlich - und alle übrigen von der Zwst Betroffenen welche keinen Widerspruch eingelegt haben, hatten zwar keine Sorgen wegen Klagen - aber die müssen sich nun ärgern - freiwilig zahlt keine Gemeinde etwas zurück!
Der Zweite Fall wird nun bei VGH Mannheim zu entscheiden sein!!
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- Zwei Verwaltungsgerichte empfehlen Bescheide aufzuheben -
Rebell,
06.06.2020
- Zwei Verwaltungsgerichte empfehlen Bescheide aufzuheben - Rebell, 08.07.2020