ZWS Frankfurt Befreiungsantrag

Sebastian123, Sonntag, 13.09.2020 (vor 1538 Tagen)

Hallo zusammen,

kurz zum Sachverhalt.

Wohne seit einigen Jahren in Frankfurt und bin im 2. Quartal diesen Jahres zu meiner Frau (habe aber erst im Sept geheiratet) nach Koblenz gezogen, habe allerdings aus beruflichen Gründen meine Kleine Wohnung in Frankfurt behalten.

Mein Hauptsitz und Lebensmittelpunkt ist in Koblenz. Ich pendele montags bis donnerstags bzw. manchmal freitags nach Frankfurt mit der Bahn.

Nun möchte ich ich von der ZWS befreien lassen.

Begründen möchte ich, dass wie in anderen Städten,, vor dem Hintergrund, dass ich nun verheiratet bin und aus beruflichen Gründen in Ffm bin.

Für die Befreiung muss ich aber folgende Punkte ankreuzen:

3.3 Zweitwohnung für berufliche Zwecke oder aus Gründen von Ausbildung / Studium
(gilt ausschließlich für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften)
[ ] Ich bin verheiratet oder führe eine eingetragene Lebenspartnerschaft und lebe nicht
dauernd getrennt von meinem Ehe- oder Lebenspartner in unserer gemeinsamen Hauptwohnung, die
sich in einer anderen Gemeinde befindet. Die Zweitwohnung wird für berufliche Zwecke oder aus Gründen von Ausbildung / Studium genutzt.
[ ] Ich nutze die Zweitwohnung im Verhältnis zur Hauptwohnung zeitlich überwiegend.
[ ] Ich nutze die Zweitwohnung im Verhältnis zur Hauptwohnung zeitlich nicht überwiegend.
Voraussichtliches Ende der Ausbildung / des Studiums Datum: ________________________
Bitte eine Bestätigung für die Berufstätigkeit bzw. für die Ausbildung oder das Studium (z. B. Arbeitgeberbescheinigung, Studienbescheinigung) beifügen.

Muss ich nun 1 und 2 oder 1 und 3 ankreuzen, um von der ZWS befreit zu werden???

Folgendes steht in der Satzung 5(c) und verunsichert mich.


(5) Keine Zweitwohnungen im Sinne der Satzung sind
a) Wohnungen, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeuti- schen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden;
b) Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrich- tungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Personen die- nen;
c) Wohnungen, die von einem nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten bzw. von einem nicht dauernd getrennt lebenden eine eingetragene Lebens- partnerschaft Führenden aus beruflichen Gründen oder aus Gründen von Ausbildung/Studium vorwiegend genutzt werden, wobei sich die gemeinsame Wohnung der Eheleute bzw. der Lebenspartner in einer anderen Gemeinde befindet;

Freue mich auf Antworten und bedanke mich im Voraus.

Gruß


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